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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Seminar Scheinselbstständigkeit und SV-Pflicht - Praxiswissen für Mitarbeiter

Datum und Uhrzeit
13.09.2018 (09:00 Uhr)
Referent
Antje Möckel
Kategorie
Termine

Ziel des Seminars: Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden

Zielgruppe: alle Mitarbeiter bei Bildungsdienstleistern, die in ihrer täglichen Arbeit Absprachen mit Fremddozenten treffen

Ort: Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH,  01307 Dresden, Gutenbergstraße 6

weitere Informationen zum Seminar finden SIe hier

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